Nastalie Gebäudeservice
Alltagsbegleitung in Hamm & Bönen
Unterstützung im Alltag – damit Sie oder Ihre Angehörigen länger selbstbestimmt zu Hause leben.
Manchmal sind es die alltäglichen Dinge, die mit der Zeit schwerer fallen. Unsere Alltagsbegleitung unterstützt Sie oder Ihre Angehörigen dort, wo Hilfe gebraucht wird – mit Zeit, Geduld und einem offenen Ohr, damit ein selbstbestimmtes Leben zu Hause möglich bleibt.
Bei anerkannten Angeboten sind die Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse nach § 45a SGB XI abrechenbar. Wir beraten Sie gern, wie Sie diese Unterstützung nutzen können – in Hamm, Bönen und Dortmund.
Das übernehmen wir für Sie
- Begleitung bei Einkäufen und Erledigungen
- Unterstützung im Haushalt
- Begleitung zu Terminen und Spaziergängen
- Gesellschaft und Gespräch
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Bei Anerkennung über die Pflegekasse abrechenbar (§ 45a SGB XI)
Was Alltagsbegleitung konkret bedeutet
Alltagsbegleitung ist keine Pflege im medizinischen Sinne, sondern Unterstützung bei den Dingen des täglichen Lebens. Das kann der gemeinsame Wocheneinkauf sein, die Begleitung zum Arzt oder zur Apotheke, Hilfe im Haushalt, ein Spaziergang – oder auch einfach Zeit für ein Gespräch.
Für viele Menschen sind es genau diese Kleinigkeiten, die darüber entscheiden, ob das Leben in den eigenen vier Wänden weiter gut funktioniert. Und für pflegende Angehörige bedeutet jede Stunde Unterstützung ein Stück Entlastung und ein wenig Zeit für sich selbst.
Der Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI
Menschen mit anerkanntem Pflegegrad steht ein monatlicher Entlastungsbetrag zu, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden kann. Dieses Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit anerkannten Anbietern über die Pflegekasse abgerechnet.
Viele wissen nicht, dass dieser Betrag existiert – oder lassen ihn ungenutzt verfallen. Sprechen Sie uns gern an: Wir erklären Ihnen in Ruhe, wie die Abrechnung funktioniert und welche Unterlagen die Pflegekasse benötigt.
Alltagsbegleitung: Was kostet das?
Pauschale Preise wären an dieser Stelle unseriös – jedes Objekt ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis:
- Umfang und Häufigkeit der Unterstützung
- Art der Leistungen und benötigte Zeit je Einsatz
- Anrechnung des Entlastungsbetrags nach § 45a SGB XI bei anerkannten Angeboten
- Fahrtwege innerhalb des Einsatzgebiets
Unser Versprechen: Sie erhalten nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin ein transparentes Festpreis-Angebot – ohne versteckte Kosten und ohne Nachforderungen.
Sie möchten wissen, wie Alltagsbegleitung Sie entlasten kann? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich und mit Fingerspitzengefühl.
Häufige Fragen zu Alltagsbegleitung
Ist Alltagsbegleitung dasselbe wie ein Pflegedienst?
Nein. Ein Pflegedienst übernimmt pflegerische und medizinische Leistungen. Die Alltagsbegleitung unterstützt dagegen bei alltäglichen Aufgaben wie Einkäufen, Haushalt, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Beides lässt sich gut ergänzen.
Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse ab?
Bei anerkannten Angeboten rechnen wir die Leistungen direkt mit der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Wir erklären Ihnen den Ablauf und welche Nachweise nötig sind.