Räum- und Streudienst
Winterdienst in Soest, Hamm, Werl & Unna
Freie Wege am Morgen – ohne Wecker um fünf und ohne Sorge um die Räumpflicht.
- Vor dem Berufsverkehr geräumt
- Einsätze dokumentiert
- Feste Ansprechperson
Räum- und Streupflicht
Warum Winterdienst Chefsache ist
Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Kommune – wird aber in nahezu allen Städten per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Damit sind Sie als Eigentümer dafür verantwortlich, dass vor Ihrem Grundstück gefahrlos gegangen werden kann.
Diese Pflicht lässt sich per Mietvertrag an Mieter weitergeben. Was dabei oft übersehen wird: Die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Sie müssen stichprobenartig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird – und haften mit, wenn das über längere Zeit nicht geschieht.
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es schnell um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Mit einem Winterdienstvertrag geben Sie die Ausführung in verlässliche Hände – und mit dokumentierten Einsätzen haben Sie im Streitfall etwas in der Hand.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Zeitfenster: je nach Satzung meist werktags ab etwa 7 Uhr, sonn- und feiertags ab etwa 9 Uhr – bis in die Abendstunden.
- Bei Dauerschneefall muss mehrfach geräumt werden, nicht nur einmal am Morgen.
- Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts eingeschränkt oder untersagt – abstumpfende Mittel sind dann vorgeschrieben.
- Räumbreite: Gehwege müssen so breit geräumt sein, dass zwei Personen aneinander vorbeikommen.
Die genauen Vorgaben unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Wir richten uns nach der Satzung, die für Ihr Objekt gilt – und sagen Ihnen im Beratungsgespräch, was das konkret bedeutet.
Leistungen
Das übernehmen wir für Sie
Schneeräumung
Gehwege, Einfahrten, Hofflächen und Parkplätze – maschinell und per Hand, auch in engen Bereichen.
Streudienst bei Glätte
Abstumpfende Streumittel oder Auftaumittel – je nach Fläche und den Vorgaben Ihrer Kommune.
Kontrollfahrten
Wir beobachten die Wetterlage und fahren an, bevor der Berufsverkehr startet – ohne dass Sie anrufen müssen.
Zugänge freihalten
Eingänge, Mülltonnen-Standplätze, Notausgänge und Stellplätze bleiben begehbar.
Einsatzdokumentation
Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit – Ihr Nachweis im Streitfall.
Feste Ansprechperson
Kein Callcenter: Sie erreichen dieselbe Nummer, die auch im Winter rangeht.
Ablauf
In vier Schritten zur Winterbereitschaft
- 1
Objekt ansehen
Wir schauen uns die Flächen vor Ort an: Gehweglänge, Zufahrt, Stellplätze, Gefällesituation und wo geräumter Schnee gelagert werden kann.
- 2
Festpreis-Angebot
Sie erhalten ein transparentes Angebot – als Saisonvertrag oder auf Abruf, mit klar beschriebenem Leistungsumfang.
- 3
Winterbereitschaft
Ab Vertragsbeginn beobachten wir die Wetterlage und planen Ihr Objekt in unsere Tour ein.
- 4
Einsatz & Nachweis
Wir räumen und streuen rechtzeitig. Auf Wunsch erhalten Sie die Einsätze dokumentiert.
Vertragsmodelle
Saisonvertrag oder auf Abruf
Saisonvertrag
Wir übernehmen die Winterbereitschaft für die gesamte Saison. Sie müssen nie anrufen – wir kommen, wenn es nötig ist.
- Feste Kalkulation für die Saison
- Wetterbeobachtung inklusive
- Je Einsatz günstiger
- Planungssicherheit für beide Seiten
Einsatz auf Abruf
Sie melden sich, wenn geräumt werden soll. Sinnvoll für Objekte, die nur gelegentlich betreut werden müssen.
- Abrechnung je Einsatz
- Keine feste Bindung
- Verfügbarkeit nach Kapazität
Winterdienst: Was kostet das?
Pauschale Preise wären an dieser Stelle unseriös – jedes Objekt ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Preis:
- Länge der Gehwege und Größe der zu räumenden Flächen
- Objektart – Privathaus, Wohnanlage oder Gewerbeobjekt mit Parkplatz
- Saisonvertrag oder Einsatz auf Abruf (Saisonverträge sind je Einsatz günstiger)
- Erforderliche Einsatzzeiten laut Satzung Ihrer Stadt
- Streugutverbrauch und Vorgaben zum zulässigen Streumittel
- Optionale Einsatzdokumentation als Haftungsnachweis
Unser Versprechen: Sie erhalten nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin ein transparentes Festpreis-Angebot – ohne versteckte Kosten und ohne Nachforderungen.
Einsatzgebiet
Wo wir räumen
Wir sind im Umkreis von rund 50 Kilometern um Soest für Sie im Einsatz – in den Kreisen Soest und Unna sowie in Hamm. Damit wir auch bei starkem Schneefall rechtzeitig bei Ihnen sind, planen wir die Objekte in festen Touren.
- Soest
- Hamm
- Werl
- Unna
- Welver
- Bönen
- Kamen
- Bad Sassendorf
- Lippstadt
- Möhnesee
- Ense
- Wickede (Ruhr)
- Fröndenberg
- Erwitte
- Arnsberg
Ihr Ort ist nicht dabei? Sprechen Sie uns trotzdem an – gerade bei größeren Objekten und Gewerbeflächen finden wir meist eine Lösung.
Die Vorgaben unterscheiden sich von Ort zu Ort
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass überall dasselbe gilt – das stimmt nicht. Die vorgeschriebene Räumbreite reicht in unserem Gebiet von einem bis anderthalb Metern. Und die Frist am Sonntagmorgen liegt keineswegs überall bei 9 Uhr: In Lippstadt muss bereits um 8 Uhr geräumt sein, in Fröndenberg um 8:30 Uhr – und Hamm hat als einzige Kommune eine eigene Samstagsfrist. Wer sich an der Nachbarstadt orientiert, liegt schnell daneben. Ein Auszug aus den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen:
| Ort | Räumbreite | Werktags fertig | Sonn- & feiertags | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| Soest | 1,50 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
| Hamm | 1 m | bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | bis 500 € |
| Werl | 1,20 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
| Unna | 1,50 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
| Welver | 1,50 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
| Bönen | 1,50 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 € |
| Kamen | 1,50 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
| Bad Sassendorf | 1,50 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 € |
| Lippstadt | mind. 1 m | bis 7:00 Uhr | bis 8:00 Uhr | 2,50–500 € |
| Möhnesee | 1,50 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
| Ense | 1,00 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
| Wickede (Ruhr) | 1,20 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
| Fröndenberg | mind. 1 m | bis 7:00 Uhr | bis 8:30 Uhr | keins |
| Erwitte | 1,50 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
| Arnsberg | 1,20 m | bis 7:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | 5–1.000 €* |
* Diese Satzungen erklären ein Versäumnis zwar zur Ordnungswidrigkeit, nennen aber selbst keinen Betrag – dann gilt der gesetzliche Rahmen des § 17 OWiG. Fröndenberg hat als einzige Kommune gar keinen Bußgeldparagraphen. Das ist keine Entwarnung: Stürzt jemand, geht es um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – Beträge, gegen die jedes Bußgeld klein wirkt.
Auszug ohne Anspruch auf Vollständigkeit, geprüft im August 2026. Die vollständigen Regeln samt Streumittel-Vorgaben und der Link zur amtlichen Satzung stehen auf der jeweiligen Ortsseite. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung Ihrer Kommune.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Wer ist für Räumen und Streuen verantwortlich – Eigentümer oder Mieter?
Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Gehwege liegt zunächst bei der Kommune, wird aber in fast allen Städten per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Als Eigentümer können Sie diese Pflicht per Mietvertrag an Mieter weitergeben – Sie bleiben dann jedoch in der Kontrollpflicht und müssen stichprobenartig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird. Mit einem Winterdienstvertrag geben Sie die Ausführung an einen Dienstleister ab.
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Die genauen Zeiten regelt die Satzung Ihrer Stadt. Üblich sind an Werktagen etwa 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen etwa 9 bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden. Da die Vorgaben von Kommune zu Kommune abweichen, richten wir uns nach der Satzung, die für Ihr Objekt gilt.
Darf Streusalz verwendet werden?
Viele Kommunen schränken die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen aus Umweltgründen ein oder verbieten sie ganz; abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat sind dann vorgeschrieben. An Treppen, Gefällestrecken und besonders gefährlichen Stellen bestehen häufig Ausnahmen. Wir wählen das Streumittel passend zu den Vorgaben Ihrer Stadt.
Was passiert, wenn trotzdem jemand stürzt?
Wenn wir den Winterdienst vertraglich übernommen haben und ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde, sind Sie deutlich besser abgesichert – besonders dann, wenn die Einsätze dokumentiert sind. Genau dafür führen wir auf Wunsch Einsatznachweise mit Datum und Uhrzeit.
Ab wann sollte ich einen Winterdienst beauftragen?
Am besten im Spätsommer oder Frühherbst. Die Kapazitäten für die Saison sind meist im Oktober vergeben, und kurzfristige Anfragen beim ersten Schneefall lassen sich oft nicht mehr einplanen. Melden Sie sich also gern früh.
In welchen Orten übernehmen Sie Winterdienst?
Wir sind im Umkreis von rund 50 km um Soest im Einsatz – unter anderem in Soest, Hamm, Werl, Unna, Welver, Bönen, Kamen, Lippstadt und weiteren Orten der Kreise Soest und Unna. Damit die vorgeschriebenen Räumzeiten auch bei starkem Schneefall sicher eingehalten werden, planen wir Objekte in Touren und stimmen den Einsatz vorab mit Ihnen ab.
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Angebot für Ihr Objekt
Sagen Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns zeitnah und schauen uns Ihr Objekt an. Kostenlos und unverbindlich.
- 0175 / 416 6079
- info@nastalie-galabau.de
- Umkreis 50 km um Soest