Kreis Unna

Winterdienst in Fröndenberg

In Fröndenberg/Ruhr übernehmen wir Räum- und Streudienst für Privatgrundstücke, Wohnanlagen und Gewerbeobjekte.

Räumen und streuen in Fröndenberg

Fröndenberg hat eine Sonntagsfrist, die es sonst nirgends in unserem Gebiet gibt – weder die 9 Uhr der Nachbarkommunen noch die 8 Uhr aus Lippstadt. Zwischen Ruhrtal und Haarstrang liegen zudem einige Hanglagen: Dort setzen wir abstumpfende Mittel großzügiger ein, weil Steigungsstrecken bei Glätte schnell unpassierbar werden.

Ob Privatgrundstück, Mehrfamilienhaus, Wohnanlage oder Gewerbeobjekt – wir übernehmen den kompletten Räum- und Streudienst und sorgen dafür, dass Ihre Flächen rechtzeitig begehbar sind. Sie müssen dafür weder früh aufstehen noch bei jedem Schneefall zum Telefon greifen: Wir beobachten die Wetterlage und fahren an, sobald es nötig ist.

Das übernehmen wir

  • Gehwege räumen und bei Glätte streuen
  • Einfahrten, Höfe und Stellplätze freihalten
  • Parkplätze für Gewerbe und Wohnanlagen
  • Eingänge, Treppen und Mülltonnen-Standplätze
  • Kontrollfahrten nach Wetterlage – ohne Ihren Anruf
  • Einsatzdokumentation als Nachweis auf Wunsch

Räum- und Streupflicht in Fröndenberg

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Kommune – und wird per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Als Eigentümer in Fröndenberg sind Sie damit verantwortlich, dass vor Ihrem Grundstück gefahrlos gegangen werden kann.

Die Pflicht lässt sich per Mietvertrag an Mieter weitergeben – die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es schnell um Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Mit einem Winterdienstvertrag und dokumentierten Einsätzen sind Sie hier deutlich besser aufgestellt.

Was die Satzung in Fröndenberg konkret verlangt

Räumbreite
die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite, mindestens 1 m
Werktags fertig
bis 7:00 Uhr
Sonn- und feiertags
bis 8:30 Uhr – so nur in Fröndenberg
Tagsüber
Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden – an allen Wochentagen.
Streumittel
Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, abstumpfende Mittel sind vorrangig einzusetzen. Erlaubt sind auftauende Mittel nur bei Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht mehr greifen, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen oder starken Gefällestrecken.

Besonderheit in Fröndenberg: Fröndenberg ist die einzige Kommune in unserem Gebiet mit einer Sonntagsfrist um 8:30 Uhr – weder die 9:00 Uhr der meisten Nachbarn noch die 8:00 Uhr aus Lippstadt. Die Räumbreite ist nicht fest auf einen Wert gesetzt, sondern richtet sich nach dem Fußgängerverkehr, bei mindestens einem Meter. Wo mehr Menschen unterwegs sind, ist also mehr zu räumen.

Bußgeld: Die Straßenreinigungssatzung enthält überhaupt keinen Bußgeldparagraphen – ein Versäumnis ist in Fröndenberg also nicht bußgeldbewehrt. Eine Entwarnung ist das nicht, siehe unten.

Schwerer als jedes Bußgeld wiegt allerdings die zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – Beträge, die ein Ordnungsgeld um ein Vielfaches übersteigen können.

Quelle: § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr (Fassung der 30. Änderung vom 12.12.2024) – Satzung im Original ansehen. Stand unserer Prüfung: August 2026. Satzungen werden geändert – im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kommune.

Häufige Fragen

Wann muss in Fröndenberg geräumt und gestreut werden?

Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden – an allen Wochentagen. Schnee, der nach 20:00 Uhr fällt, muss am Folgetag werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr – so nur in Fröndenberg beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall bedeutet das: mehrfach räumen. Geregelt ist das in § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr.

Wie breit muss der Gehweg in Fröndenberg geräumt werden?

die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite, mindestens 1 m. Diese Breite gilt auf der gesamten Länge des Gehwegs entlang Ihres Grundstücks – eine schmale Trittspur reicht nicht aus. Die Vorgabe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, deshalb lohnt der Blick in die Satzung der Stadt Fröndenberg und nicht in die der Nachbarstadt.

Darf ich in Fröndenberg Streusalz verwenden?

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, abstumpfende Mittel sind vorrangig einzusetzen. Erlaubt sind auftauende Mittel nur bei Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht mehr greifen, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen oder starken Gefällestrecken.

Was droht in Fröndenberg, wenn nicht geräumt wird?

Die Straßenreinigungssatzung enthält überhaupt keinen Bußgeldparagraphen – ein Versäumnis ist in Fröndenberg also nicht bußgeldbewehrt. Eine Entwarnung ist das nicht, siehe unten. Wirtschaftlich schwerer wiegt aber fast immer die zivilrechtliche Seite: Wer stürzt und sich verletzt, kann Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen. Ein Winterdienstvertrag mit dokumentierten Einsätzen ist deshalb vor allem eine Absicherung gegen diese Ansprüche – das Bußgeld ist nur der kleinere Teil des Risikos.

Wer haftet in Fröndenberg, wenn jemand stürzt?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst bei der Kommune und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer sind Sie damit verantwortlich – auch dann, wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter weitergegeben haben, denn die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Übernehmen wir den Winterdienst vertraglich und dokumentieren die Einsätze, sind Sie deutlich besser abgesichert.

Was kostet Winterdienst in Fröndenberg?

Das hängt von der Gehweglänge, der zu räumenden Fläche, der Objektart und dem gewählten Modell ab (Saisonvertrag oder Einsatz auf Abruf). Wir schauen uns Ihr Objekt vor Ort an und nennen Ihnen einen transparenten Festpreis – kostenlos und unverbindlich.

Ab wann sollte ich buchen?

Am besten zwischen August und Oktober. Die Kapazitäten für die Saison sind meist im Oktober vergeben; wer erst beim ersten Schnee anruft, findet selten noch einen freien Platz.

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