Kreis Soest

Winterdienst in Werl

Werl liegt direkt zwischen Soest und Unna und damit mitten in unserem Einsatzgebiet – kurze Wege, schnelle Einsätze.

Räumen und streuen in Werl

Rund um die Wallfahrtsbasilika und in der Innenstadt herrscht früh Publikumsverkehr. Objekte mit Kundenverkehr planen wir deshalb bewusst früh in die Tour ein, damit Eingänge und Gehwege rechtzeitig frei sind.

Ob Privatgrundstück, Mehrfamilienhaus, Wohnanlage oder Gewerbeobjekt – wir übernehmen den kompletten Räum- und Streudienst und sorgen dafür, dass Ihre Flächen rechtzeitig begehbar sind. Sie müssen dafür weder früh aufstehen noch bei jedem Schneefall zum Telefon greifen: Wir beobachten die Wetterlage und fahren an, sobald es nötig ist.

Das übernehmen wir

  • Gehwege räumen und bei Glätte streuen
  • Einfahrten, Höfe und Stellplätze freihalten
  • Parkplätze für Gewerbe und Wohnanlagen
  • Eingänge, Treppen und Mülltonnen-Standplätze
  • Kontrollfahrten nach Wetterlage – ohne Ihren Anruf
  • Einsatzdokumentation als Nachweis auf Wunsch

Räum- und Streupflicht in Werl

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Kommune – und wird per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Als Eigentümer in Werl sind Sie damit verantwortlich, dass vor Ihrem Grundstück gefahrlos gegangen werden kann.

Die Pflicht lässt sich per Mietvertrag an Mieter weitergeben – die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es schnell um Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Mit einem Winterdienstvertrag und dokumentierten Einsätzen sind Sie hier deutlich besser aufgestellt.

Was die Satzung in Werl konkret verlangt

Räumbreite
1,20 m – abweichend von den meisten Nachbarkommunen
Werktags fertig
bis 7:00 Uhr
Sonn- und feiertags
bis 9:00 Uhr
Tagsüber
Werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen.
Streumittel
Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Erlaubt nur bei Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht mehr greifen, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Gefällestrecken.

Besonderheit in Werl: Werl verlangt 1,20 m Räumbreite statt der sonst üblichen 1,50 m – wer sich an der Nachbarkommune orientiert, räumt hier also mehr als nötig. Ist zusätzlich die Fahrbahn-Winterwartung übertragen, müssen Fußgängerüberwege und Querungshilfen bis zur Fahrbahnmitte gestreut werden, vorrangig mit abstumpfenden Mitteln.

Bußgeld: Die Satzung erklärt Verstöße zur Ordnungswidrigkeit (§ 9), nennt aber keinen Betrag. Dann gilt der gesetzliche Rahmen des § 17 OWiG: 5 € bis 1.000 €, bei bloßer Fahrlässigkeit höchstens 500 €.

Schwerer als jedes Bußgeld wiegt allerdings die zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – Beträge, die ein Ordnungsgeld um ein Vielfaches übersteigen können.

Quelle: § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Werl (Ratsbeschluss vom 15.03.2018) – Satzung im Original ansehen. Stand unserer Prüfung: August 2026. Satzungen werden geändert – im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kommune.

Häufige Fragen

Wann muss in Werl geräumt und gestreut werden?

Werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Schnee, der nach 20:00 Uhr fällt, muss am Folgetag werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall bedeutet das: mehrfach räumen. Geregelt ist das in § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Werl.

Wie breit muss der Gehweg in Werl geräumt werden?

1,20 m – abweichend von den meisten Nachbarkommunen. Diese Breite gilt auf der gesamten Länge des Gehwegs entlang Ihres Grundstücks – eine schmale Trittspur reicht nicht aus. Die Vorgabe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, deshalb lohnt der Blick in die Satzung der Stadt Werl und nicht in die der Nachbarstadt.

Darf ich in Werl Streusalz verwenden?

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Erlaubt nur bei Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht mehr greifen, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Gefällestrecken.

Was droht in Werl, wenn nicht geräumt wird?

Die Satzung erklärt Verstöße zur Ordnungswidrigkeit (§ 9), nennt aber keinen Betrag. Dann gilt der gesetzliche Rahmen des § 17 OWiG: 5 € bis 1.000 €, bei bloßer Fahrlässigkeit höchstens 500 €. Wirtschaftlich schwerer wiegt aber fast immer die zivilrechtliche Seite: Wer stürzt und sich verletzt, kann Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen. Ein Winterdienstvertrag mit dokumentierten Einsätzen ist deshalb vor allem eine Absicherung gegen diese Ansprüche – das Bußgeld ist nur der kleinere Teil des Risikos.

Wer haftet in Werl, wenn jemand stürzt?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst bei der Kommune und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer sind Sie damit verantwortlich – auch dann, wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter weitergegeben haben, denn die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Übernehmen wir den Winterdienst vertraglich und dokumentieren die Einsätze, sind Sie deutlich besser abgesichert.

Was kostet Winterdienst in Werl?

Das hängt von der Gehweglänge, der zu räumenden Fläche, der Objektart und dem gewählten Modell ab (Saisonvertrag oder Einsatz auf Abruf). Wir schauen uns Ihr Objekt vor Ort an und nennen Ihnen einen transparenten Festpreis – kostenlos und unverbindlich.

Ab wann sollte ich buchen?

Am besten zwischen August und Oktober. Die Kapazitäten für die Saison sind meist im Oktober vergeben; wer erst beim ersten Schnee anruft, findet selten noch einen freien Platz.

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