Kreis Soest

Winterdienst in Möhnesee

Rund um den Möhnesee liegen die Ortsteile weit auseinander – wir planen die Anfahrt so, dass auch die abgelegenen Lagen rechtzeitig geräumt sind.

Räumen und streuen in Möhnesee

Am Südufer und Richtung Arnsberger Wald geht es spürbar bergauf. Auf solchen Gefällestrecken reicht Splitt allein oft nicht aus – genau dafür lässt die Satzung an gefährlichen Stellen auftauende Mittel zu. Bei Ferienwohnungen und Gastronomie kommt hinzu, dass Gäste die örtlichen Wege nicht kennen und auf verlässlich geräumte Zugänge angewiesen sind.

Ob Privatgrundstück, Mehrfamilienhaus, Wohnanlage oder Gewerbeobjekt – wir übernehmen den kompletten Räum- und Streudienst und sorgen dafür, dass Ihre Flächen rechtzeitig begehbar sind. Sie müssen dafür weder früh aufstehen noch bei jedem Schneefall zum Telefon greifen: Wir beobachten die Wetterlage und fahren an, sobald es nötig ist.

Das übernehmen wir

  • Gehwege räumen und bei Glätte streuen
  • Einfahrten, Höfe und Stellplätze freihalten
  • Parkplätze für Gewerbe und Wohnanlagen
  • Eingänge, Treppen und Mülltonnen-Standplätze
  • Kontrollfahrten nach Wetterlage – ohne Ihren Anruf
  • Einsatzdokumentation als Nachweis auf Wunsch

Räum- und Streupflicht in Möhnesee

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Kommune – und wird per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Als Eigentümer in Möhnesee sind Sie damit verantwortlich, dass vor Ihrem Grundstück gefahrlos gegangen werden kann.

Die Pflicht lässt sich per Mietvertrag an Mieter weitergeben – die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es schnell um Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Mit einem Winterdienstvertrag und dokumentierten Einsätzen sind Sie hier deutlich besser aufgestellt.

Was die Satzung in Möhnesee konkret verlangt

Räumbreite
1,50 m
Werktags fertig
bis 7:00 Uhr
Sonn- und feiertags
bis 9:00 Uhr
Tagsüber
Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden – an allen Wochentagen.
Streumittel
Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Erlaubt nur bei Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht mehr greifen, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Gefällestrecken.

Besonderheit in Möhnesee: Rund um den See gibt es etliche Gefälle- und Steigungsstrecken – genau die Fälle, in denen die Satzung auftauende Mittel ausdrücklich zulässt. Wie in Soest gilt das Tagesfenster ab 7:00 Uhr an allen Wochentagen, ein späterer Sonntagsbeginn ist nicht vorgesehen. Baumscheiben dürfen weder gesalzen werden noch salzhaltigen Schnee aufnehmen.

Bußgeld: Die Satzung erklärt Verstöße zur Ordnungswidrigkeit (§ 9), nennt aber keinen Betrag. Dann gilt der gesetzliche Rahmen des § 17 OWiG: 5 € bis 1.000 €, bei bloßer Fahrlässigkeit höchstens 500 €.

Schwerer als jedes Bußgeld wiegt allerdings die zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – Beträge, die ein Ordnungsgeld um ein Vielfaches übersteigen können.

Quelle: § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Möhnesee (Fassung der XV. Nachtragssatzung vom 25.11.2021) – Satzung im Original ansehen. Stand unserer Prüfung: August 2026. Satzungen werden geändert – im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kommune.

Häufige Fragen

Wann muss in Möhnesee geräumt und gestreut werden?

Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden – an allen Wochentagen. Schnee, der nach 20:00 Uhr fällt, muss am Folgetag werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall bedeutet das: mehrfach räumen. Geregelt ist das in § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Möhnesee.

Wie breit muss der Gehweg in Möhnesee geräumt werden?

1,50 m. Diese Breite gilt auf der gesamten Länge des Gehwegs entlang Ihres Grundstücks – eine schmale Trittspur reicht nicht aus. Die Vorgabe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, deshalb lohnt der Blick in die Satzung der Stadt Möhnesee und nicht in die der Nachbarstadt.

Darf ich in Möhnesee Streusalz verwenden?

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Erlaubt nur bei Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht mehr greifen, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Gefällestrecken.

Was droht in Möhnesee, wenn nicht geräumt wird?

Die Satzung erklärt Verstöße zur Ordnungswidrigkeit (§ 9), nennt aber keinen Betrag. Dann gilt der gesetzliche Rahmen des § 17 OWiG: 5 € bis 1.000 €, bei bloßer Fahrlässigkeit höchstens 500 €. Wirtschaftlich schwerer wiegt aber fast immer die zivilrechtliche Seite: Wer stürzt und sich verletzt, kann Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen. Ein Winterdienstvertrag mit dokumentierten Einsätzen ist deshalb vor allem eine Absicherung gegen diese Ansprüche – das Bußgeld ist nur der kleinere Teil des Risikos.

Wer haftet in Möhnesee, wenn jemand stürzt?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst bei der Kommune und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer sind Sie damit verantwortlich – auch dann, wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter weitergegeben haben, denn die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Übernehmen wir den Winterdienst vertraglich und dokumentieren die Einsätze, sind Sie deutlich besser abgesichert.

Was kostet Winterdienst in Möhnesee?

Das hängt von der Gehweglänge, der zu räumenden Fläche, der Objektart und dem gewählten Modell ab (Saisonvertrag oder Einsatz auf Abruf). Wir schauen uns Ihr Objekt vor Ort an und nennen Ihnen einen transparenten Festpreis – kostenlos und unverbindlich.

Ab wann sollte ich buchen?

Am besten zwischen August und Oktober. Die Kapazitäten für die Saison sind meist im Oktober vergeben; wer erst beim ersten Schnee anruft, findet selten noch einen freien Platz.

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