Kreis Unna

Winterdienst in Bönen

Bönen liegt günstig zwischen Hamm und Unna – wir betreuen dort Privatgrundstücke ebenso wie Gewerbeflächen.

Räumen und streuen in Bönen

Im Gewerbegebiet an der A2 zählt vor allem, dass Zufahrten und Mitarbeiterparkplätze früh befahrbar sind. Solche Objekte fahren wir vor Schichtbeginn an.

Ob Privatgrundstück, Mehrfamilienhaus, Wohnanlage oder Gewerbeobjekt – wir übernehmen den kompletten Räum- und Streudienst und sorgen dafür, dass Ihre Flächen rechtzeitig begehbar sind. Sie müssen dafür weder früh aufstehen noch bei jedem Schneefall zum Telefon greifen: Wir beobachten die Wetterlage und fahren an, sobald es nötig ist.

Das übernehmen wir

  • Gehwege räumen und bei Glätte streuen
  • Einfahrten, Höfe und Stellplätze freihalten
  • Parkplätze für Gewerbe und Wohnanlagen
  • Eingänge, Treppen und Mülltonnen-Standplätze
  • Kontrollfahrten nach Wetterlage – ohne Ihren Anruf
  • Einsatzdokumentation als Nachweis auf Wunsch

Räum- und Streupflicht in Bönen

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Kommune – und wird per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Als Eigentümer in Bönen sind Sie damit verantwortlich, dass vor Ihrem Grundstück gefahrlos gegangen werden kann.

Die Pflicht lässt sich per Mietvertrag an Mieter weitergeben – die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es schnell um Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Mit einem Winterdienstvertrag und dokumentierten Einsätzen sind Sie hier deutlich besser aufgestellt.

Was die Satzung in Bönen konkret verlangt

Räumbreite
1,50 m
Werktags fertig
bis 7:00 Uhr
Sonn- und feiertags
bis 9:00 Uhr
Tagsüber
Werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen.
Streumittel
Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Erlaubt nur bei Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht mehr greifen, sowie an gefährlichen Gehwegabschnitten wie Treppen, Rampen oder starken Gefällestrecken.

Besonderheit in Bönen: Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht gesalzen werden und auch keinen salzhaltigen Schnee aufnehmen. Der Schnee gehört auf den zur Fahrbahn liegenden Teil des Gehwegs, notfalls an den Fahrbahnrand – auf die Straße geschafft werden darf er nicht.

Bußgeld: 5 € bis 1.000 € (§ 9 Abs. 2 der Satzung). Bönen zählt 19 Verstöße einzeln auf – darunter das Unterschreiten der 1,50 m und unerlaubtes Salzstreuen.

Schwerer als jedes Bußgeld wiegt allerdings die zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – Beträge, die ein Ordnungsgeld um ein Vielfaches übersteigen können.

Quelle: § 4 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen (geltende Fassung der Gemeinde Bönen) – Satzung im Original ansehen. Stand unserer Prüfung: August 2026. Satzungen werden geändert – im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kommune.

Häufige Fragen

Wann muss in Bönen geräumt und gestreut werden?

Werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Schnee, der nach 20:00 Uhr fällt, muss am Folgetag werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall bedeutet das: mehrfach räumen. Geregelt ist das in § 4 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen.

Wie breit muss der Gehweg in Bönen geräumt werden?

1,50 m. Diese Breite gilt auf der gesamten Länge des Gehwegs entlang Ihres Grundstücks – eine schmale Trittspur reicht nicht aus. Die Vorgabe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, deshalb lohnt der Blick in die Satzung der Stadt Bönen und nicht in die der Nachbarstadt.

Darf ich in Bönen Streusalz verwenden?

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Erlaubt nur bei Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht mehr greifen, sowie an gefährlichen Gehwegabschnitten wie Treppen, Rampen oder starken Gefällestrecken.

Was droht in Bönen, wenn nicht geräumt wird?

5 € bis 1.000 € (§ 9 Abs. 2 der Satzung). Bönen zählt 19 Verstöße einzeln auf – darunter das Unterschreiten der 1,50 m und unerlaubtes Salzstreuen. Wirtschaftlich schwerer wiegt aber fast immer die zivilrechtliche Seite: Wer stürzt und sich verletzt, kann Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen. Ein Winterdienstvertrag mit dokumentierten Einsätzen ist deshalb vor allem eine Absicherung gegen diese Ansprüche – das Bußgeld ist nur der kleinere Teil des Risikos.

Wer haftet in Bönen, wenn jemand stürzt?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst bei der Kommune und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer sind Sie damit verantwortlich – auch dann, wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter weitergegeben haben, denn die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Übernehmen wir den Winterdienst vertraglich und dokumentieren die Einsätze, sind Sie deutlich besser abgesichert.

Was kostet Winterdienst in Bönen?

Das hängt von der Gehweglänge, der zu räumenden Fläche, der Objektart und dem gewählten Modell ab (Saisonvertrag oder Einsatz auf Abruf). Wir schauen uns Ihr Objekt vor Ort an und nennen Ihnen einen transparenten Festpreis – kostenlos und unverbindlich.

Ab wann sollte ich buchen?

Am besten zwischen August und Oktober. Die Kapazitäten für die Saison sind meist im Oktober vergeben; wer erst beim ersten Schnee anruft, findet selten noch einen freien Platz.

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Kostenloses Angebot nach einem kurzen Blick auf Ihr Objekt – unverbindlich und mit Festpreis.

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