Stadt Hamm

Winterdienst in Hamm

In Hamm betreuen wir Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und Privatgrundstücke – von der Innenstadt über Heessen und Rhynern bis Bockum-Hövel.

Räumen und streuen in Hamm

Hamm ist flächenmäßig groß und die Objekte liegen oft weit auseinander. Deshalb planen wir Touren nach Stadtteilen und nehmen neue Objekte bevorzugt dort an, wo wir ohnehin unterwegs sind – das hält die Räumzeiten kurz und die Preise fair.

Ob Privatgrundstück, Mehrfamilienhaus, Wohnanlage oder Gewerbeobjekt – wir übernehmen den kompletten Räum- und Streudienst und sorgen dafür, dass Ihre Flächen rechtzeitig begehbar sind. Sie müssen dafür weder früh aufstehen noch bei jedem Schneefall zum Telefon greifen: Wir beobachten die Wetterlage und fahren an, sobald es nötig ist.

Das übernehmen wir

  • Gehwege räumen und bei Glätte streuen
  • Einfahrten, Höfe und Stellplätze freihalten
  • Parkplätze für Gewerbe und Wohnanlagen
  • Eingänge, Treppen und Mülltonnen-Standplätze
  • Kontrollfahrten nach Wetterlage – ohne Ihren Anruf
  • Einsatzdokumentation als Nachweis auf Wunsch

Räum- und Streupflicht in Hamm

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Kommune – und wird per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Als Eigentümer in Hamm sind Sie damit verantwortlich, dass vor Ihrem Grundstück gefahrlos gegangen werden kann.

Die Pflicht lässt sich per Mietvertrag an Mieter weitergeben – die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es schnell um Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Mit einem Winterdienstvertrag und dokumentierten Einsätzen sind Sie hier deutlich besser aufgestellt.

Was die Satzung in Hamm konkret verlangt

Räumbreite
1 m – einer der niedrigsten Werte im Gebiet
Werktags fertig
bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr
Sonn- und feiertags
bis 9:00 Uhr
Tagsüber
Werktags ab 7:00 Uhr, samstags ab 8:00 Uhr und sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr bis jeweils 20:00 Uhr ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen.
Streumittel
Gestreut wird grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt oder Granulat. Auftauende Mittel sind nur bei Eisregen sowie an Hydranten, Treppen, Rampen und Brückenauf- und -abgängen zulässig.

Besonderheit in Hamm: Hamm ist die einzige Kommune in unserem Gebiet mit einer eigenen Samstagsfrist (8:00 Uhr) – anderswo gilt die Werktagsfrist auch samstags. Schnee vom Gehweg darf nur auf dem Gehweg selbst abgelagert und nicht auf die Fahrbahn geschoben werden; Schnee vom eigenen Grundstück gehört weder auf den Gehweg noch auf die Fahrbahn.

Bußgeld: Bis 500 € (§ 11 Abs. 2 der Satzung). Weil die Satzung Vorsatz und Fahrlässigkeit gleich behandelt, sind bei bloßer Fahrlässigkeit nach § 17 Abs. 2 OWiG höchstens 250 € möglich.

Schwerer als jedes Bußgeld wiegt allerdings die zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – Beträge, die ein Ordnungsgeld um ein Vielfaches übersteigen können.

Quelle: § 4 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm (Fassung vom 13.12.1978, zuletzt geändert am 12.12.2025) – Satzung im Original ansehen. Stand unserer Prüfung: August 2026. Satzungen werden geändert – im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kommune.

Häufige Fragen

Wann muss in Hamm geräumt und gestreut werden?

Werktags ab 7:00 Uhr, samstags ab 8:00 Uhr und sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr bis jeweils 20:00 Uhr ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Schnee, der nach 20:00 Uhr fällt, muss am Folgetag werktags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall bedeutet das: mehrfach räumen. Geregelt ist das in § 4 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm.

Wie breit muss der Gehweg in Hamm geräumt werden?

1 m – einer der niedrigsten Werte im Gebiet. Diese Breite gilt auf der gesamten Länge des Gehwegs entlang Ihres Grundstücks – eine schmale Trittspur reicht nicht aus. Die Vorgabe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, deshalb lohnt der Blick in die Satzung der Stadt Hamm und nicht in die der Nachbarstadt.

Darf ich in Hamm Streusalz verwenden?

Gestreut wird grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt oder Granulat. Auftauende Mittel sind nur bei Eisregen sowie an Hydranten, Treppen, Rampen und Brückenauf- und -abgängen zulässig.

Was droht in Hamm, wenn nicht geräumt wird?

Bis 500 € (§ 11 Abs. 2 der Satzung). Weil die Satzung Vorsatz und Fahrlässigkeit gleich behandelt, sind bei bloßer Fahrlässigkeit nach § 17 Abs. 2 OWiG höchstens 250 € möglich. Wirtschaftlich schwerer wiegt aber fast immer die zivilrechtliche Seite: Wer stürzt und sich verletzt, kann Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen. Ein Winterdienstvertrag mit dokumentierten Einsätzen ist deshalb vor allem eine Absicherung gegen diese Ansprüche – das Bußgeld ist nur der kleinere Teil des Risikos.

Wer haftet in Hamm, wenn jemand stürzt?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst bei der Kommune und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer sind Sie damit verantwortlich – auch dann, wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter weitergegeben haben, denn die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Übernehmen wir den Winterdienst vertraglich und dokumentieren die Einsätze, sind Sie deutlich besser abgesichert.

Was kostet Winterdienst in Hamm?

Das hängt von der Gehweglänge, der zu räumenden Fläche, der Objektart und dem gewählten Modell ab (Saisonvertrag oder Einsatz auf Abruf). Wir schauen uns Ihr Objekt vor Ort an und nennen Ihnen einen transparenten Festpreis – kostenlos und unverbindlich.

Ab wann sollte ich buchen?

Am besten zwischen August und Oktober. Die Kapazitäten für die Saison sind meist im Oktober vergeben; wer erst beim ersten Schnee anruft, findet selten noch einen freien Platz.

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