Kreis Soest
Winterdienst in Lippstadt
Lippstadt ist die größte Stadt im Kreis Soest – entsprechend viele Wohnanlagen, Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte betreuen wir hier im Winterdienst.
Räumen und streuen in Lippstadt
In der Altstadt zwischen den Lippe-Armen stehen viele Mehrfamilienhäuser dicht beieinander – dort zählt vor allem, dass Eingänge und Mülltonnen-Standplätze früh frei sind. Wichtig zu wissen: Lippstadt verlangt die frühesten Sonntagsfristen in unserem gesamten Einsatzgebiet. Wer sich an Soest oder Werl orientiert, ist hier eine Stunde zu spät.
Ob Privatgrundstück, Mehrfamilienhaus, Wohnanlage oder Gewerbeobjekt – wir übernehmen den kompletten Räum- und Streudienst und sorgen dafür, dass Ihre Flächen rechtzeitig begehbar sind. Sie müssen dafür weder früh aufstehen noch bei jedem Schneefall zum Telefon greifen: Wir beobachten die Wetterlage und fahren an, sobald es nötig ist.
Das übernehmen wir
- Gehwege räumen und bei Glätte streuen
- Einfahrten, Höfe und Stellplätze freihalten
- Parkplätze für Gewerbe und Wohnanlagen
- Eingänge, Treppen und Mülltonnen-Standplätze
- Kontrollfahrten nach Wetterlage – ohne Ihren Anruf
- Einsatzdokumentation als Nachweis auf Wunsch
Räum- und Streupflicht in Lippstadt
Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Kommune – und wird per Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen. Als Eigentümer in Lippstadt sind Sie damit verantwortlich, dass vor Ihrem Grundstück gefahrlos gegangen werden kann.
Die Pflicht lässt sich per Mietvertrag an Mieter weitergeben – die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es schnell um Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Mit einem Winterdienstvertrag und dokumentierten Einsätzen sind Sie hier deutlich besser aufgestellt.
Was die Satzung in Lippstadt konkret verlangt
- Räumbreite
- mindestens 1 m
- Werktags fertig
- bis 7:00 Uhr
- Sonn- und feiertags
- bis 8:00 Uhr – die früheste Frist in unserem Gebiet
- Tagsüber
- Werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, sonn- und feiertags bereits ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen.
- Streumittel
- Gestreut wird grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen. Auftauende Mittel sind nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen, sowie an Hydranten, Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und Gefällestrecken.
Besonderheit in Lippstadt: Lippstadt hat als einzige Kommune in unserem Gebiet die Sonntagsfrist auf 8:00 Uhr gelegt – überall sonst sind es 9:00 Uhr, in Fröndenberg 8:30 Uhr. Wer sich an der Nachbarstadt orientiert, ist hier eine Stunde zu spät. Eckgrundstücke müssen zusätzlich Fußgängerüberwege bis zur Fahrbahnmitte streuen.
Bußgeld: Mindestens 2,50 €, bei Vorsatz bis 500 €, bei Fahrlässigkeit bis 250 € (§ 9 der Satzung). Lippstadt beziffert das als einzige Kommune im Gebiet so genau.
Schwerer als jedes Bußgeld wiegt allerdings die zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, geht es um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – Beträge, die ein Ordnungsgeld um ein Vielfaches übersteigen können.
Quelle: § 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lippstadt (Ratsbeschluss vom 14.12.1998, § 3 geändert am 21.12.2009, Fassung 01.01.2026) – Satzung im Original ansehen. Stand unserer Prüfung: August 2026. Satzungen werden geändert – im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kommune.
Häufige Fragen
Wann muss in Lippstadt geräumt und gestreut werden?
Werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, sonn- und feiertags bereits ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Schnee, der nach 20:00 Uhr fällt, muss am Folgetag werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr – die früheste Frist in unserem Gebiet beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall bedeutet das: mehrfach räumen. Geregelt ist das in § 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lippstadt.
Wie breit muss der Gehweg in Lippstadt geräumt werden?
mindestens 1 m. Diese Breite gilt auf der gesamten Länge des Gehwegs entlang Ihres Grundstücks – eine schmale Trittspur reicht nicht aus. Die Vorgabe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, deshalb lohnt der Blick in die Satzung der Stadt Lippstadt und nicht in die der Nachbarstadt.
Darf ich in Lippstadt Streusalz verwenden?
Gestreut wird grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen. Auftauende Mittel sind nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen, sowie an Hydranten, Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und Gefällestrecken.
Was droht in Lippstadt, wenn nicht geräumt wird?
Mindestens 2,50 €, bei Vorsatz bis 500 €, bei Fahrlässigkeit bis 250 € (§ 9 der Satzung). Lippstadt beziffert das als einzige Kommune im Gebiet so genau. Wirtschaftlich schwerer wiegt aber fast immer die zivilrechtliche Seite: Wer stürzt und sich verletzt, kann Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen. Ein Winterdienstvertrag mit dokumentierten Einsätzen ist deshalb vor allem eine Absicherung gegen diese Ansprüche – das Bußgeld ist nur der kleinere Teil des Risikos.
Wer haftet in Lippstadt, wenn jemand stürzt?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst bei der Kommune und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer sind Sie damit verantwortlich – auch dann, wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter weitergegeben haben, denn die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Übernehmen wir den Winterdienst vertraglich und dokumentieren die Einsätze, sind Sie deutlich besser abgesichert.
Was kostet Winterdienst in Lippstadt?
Das hängt von der Gehweglänge, der zu räumenden Fläche, der Objektart und dem gewählten Modell ab (Saisonvertrag oder Einsatz auf Abruf). Wir schauen uns Ihr Objekt vor Ort an und nennen Ihnen einen transparenten Festpreis – kostenlos und unverbindlich.
Ab wann sollte ich buchen?
Am besten zwischen August und Oktober. Die Kapazitäten für die Saison sind meist im Oktober vergeben; wer erst beim ersten Schnee anruft, findet selten noch einen freien Platz.
Kostenloses Angebot nach einem kurzen Blick auf Ihr Objekt – unverbindlich und mit Festpreis.